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Sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, bleibt noch der Ausweg, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung stellt nicht auf den ausgeübten Beruf, sondern auf das verbleibende Leistungsvermögen des Versicherten ab, das heißt in jeder Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes. Da die Erwerbsunfähigkeitsversicherung demzufolge einen geringeren Schutz bietet, ist sie aus diesem Grunde nur in dem zuvor genannten Fall empfehlenswert.
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