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Ein 30-jähriger Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt von 2000 Euro würde monatlich zusammen mit seinem Arbeitgeber ca. 398 Euro in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen.
Hat er über die letzten 5 Jahre seine Pflichtbeiträge gezahlt, könnte er mit folgenden Leistungen vom Staat rechnen:
Wenn der Arbeitnehmer noch 6 oder mehr Stunden in irgendeinem Beruf
arbeiten könnte, würde er keine Leistung vom Staat erhalten.
Bei mindestens 3 aber weniger als 6 Stunden in irgendeinem Beruf,
würde er ca. 17 % seines Bruttoeinkommens, also die so genannte “Halbe Erwerbsminderungsrente” bekommen, das wären ca. 340 Euro.
Bei weniger als 3 Stunden in irgendeinem Beruf, würde er ca. 34 % seines Bruttoeinkommens also die “Volle Erwerbsminderungsrente” bekommen, das wären
ca. 680 Euro.
Dieses Beispiel verdeutlicht, wie dringend notwendig eine private Vorsorge ist, um nicht zum Sozialfall bei einer Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit zu werden.
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