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Die Dienstunfähigkeitsklausel in unserem Angebot: “Beamtenklausel Auch wenn man noch kein Beamter sein sollte, ist die Klausel standardgemäß in den Versicherungsbedingungen des Versicherers mit enthalten. Somit kann man die Berufsunfähigkeitsversicherung auch abschließen, wenn nur die
Möglichkeit besteht, später ggf. im öffentlichen Dienst verbeamtet zu werden. Die Klausel greift bei allgemeiner Dienstunfähigkeit. Das bedeutet, sie ist für Beamte mit höheren Anforderungen wie z.B. bei der Polizei, Feuerwehr und im Vollzugsdienst nicht geeignet. Hier wird eine “spezielle Dienstunfähigkeitsklausel” benötigt.
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