Unterschied Berufsunfähigkeit - Dienstunfähigkeit

Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit:

Nicht jeder Beamte, der dienstunfähig wird, ist gleichzeitig berufsunfähig!

Wann ist man berufsunfähig am Beispiel der Versicherungsbedingungen eines Versicherers?

§ 1 Was ist versichert?
(1) Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer dieser Zusatzversicherung zu mindestens 50% berufsunfähig, so erbringen wir folgende Leistungen: ...

§ 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?
(1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen ausserstande ist, ihrem vor Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübten Beruf - so, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet, war - nachzugehen und in dieser Zeit auch keine andere Tätigkeit ausübt, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
 

Wann ist man dienstunfähig laut Bundesbeamtengesetz (BBG) § 42?
(1) Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird. Bestehen Zweifel über die Dienstunfähigkeit des Beamten, so ist er verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und, falls ein Amtsarzt dies für erforderlich hält, auch beobachten zu lassen.


Wie leicht zu erkennen ist, sind die Definitionen über Dienstunfähigkeit laut Bundesbeamtengesetz und die der Berufsunfähigkeit nach den Versicherungsbedingungen sehr unterschiedlich. Der zuständige Dienstherr kann die Versetzung oder Entlassung wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand z.B. auch aussprechen, wenn eine Minderung der Arbeitskraft von weniger als 50 Prozent besteht.

Durch eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte wird die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleichgestellt und der Beamte bekommt finanziellen Schutz, wenn er aus gesundheitlichen Gründen entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.

 

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